Der Service für kleine und mittelständische Unternehmen
Unsere Experten erstellen Ihnen eine rechtssichere Verfahrensdokumentation in wenigen Stunden – damit Sie sicher durch die Betriebsprüfung kommen und hohe Strafen vermeiden.
Leon Wegener
Ruhrtaler Assistenzdienst
„Eine sehr angenehme und für solch ein komplexes Thema doch sehr unkomplizierte Zusammenarbeit, die uns dabei geholfen hat, intern Prozesse nicht nur ordnungsgemäß zu dokumentieren, sondern teils auch dank der Expertise unseres Beraters Markus Wolf verbessern zu können.“
Eyk Wiegand
Wiegand bft Tankstelle
„Unkompliziert, schnell und freundlich – genau die Zusammenarbeit, die man sich wünscht.“
Die Risiken einer fehlenden Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht. In den ersten Jahren haben Betriebsprüfer:innen oft noch ein Auge zugedrückt. Das ändert sich jetzt. Jedes Jahr werden zahlreiche Buchführungen im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgrund einer fehlenden Verfahrensdokumentation als mangelhaft angesehen.
Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation wirkt sich immer negativ auf das Gesamtbild der Prüfung aus. Oft wird die Buchführung deswegen als mangelhaft eingestuft.
Wenn Ihr Unternehmen durchfällt, kommt es zur Streichung von Steuervorteilen und zu Strafen im sechsstelligen Bereich. Oftmals müssen Sie 10 % Ihres Umsatzes zusätzlich versteuern.
Da 3-5 Jahre rückwirkend geprüft wird, reicht es nicht, last minute eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Diese muss JETZT schon existieren.
Lassen Sie jetzt eine rechtssichere & BAFA-geförderte Verfahrensdokumentation mit Prozessoptimierungen erstellen. Klicken Sie auf den Button, um eine Anfrage zu senden und von unserem Expertenteam beraten zu werden:
Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie für eine kostenlose Erstberatung. Wir klären offene Fragen und besprechen das weitere Vorgehen. Zudem erfassen wir die wichtigsten Unternehmensdaten für die Angebotserstellung.
Sie erhalten Ihr individuelles Angebot und können, falls gewünscht, einen Termin für die Erstellung und Prozessoptimierung vereinbaren.
Gemeinsam analysieren wir Ihre Unternehmens-
prozesse für die Verfahrensdokumentation. Dabei identifizieren wir Optimierungspotenziale und zeigen Ihnen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Sie erhalten Ihre Verfahrensdokumentation als PDF-Dokument. Optional: Mit einem preiswerten Abo halten wir Ihre Dokumentation auch in den kommenden Jahren aktuell.
Jetzt neu
Ihre Verfahrensdokumentation wird jetzt noch preiswerter. Unsere Beratungsleistung im Rahmen der Verfahrensdokumentation ist förderfähig durch die BAFA. Im Schnitt werden bei über 90 % unserer Kunden die Fördermittel in der voll beantragten Höhe freigegeben. Natürlich kümmern wir uns für Sie um die Antragstellung.
Kostenlose Softwarelösungen können zwar hilfreich sein, doch sobald eine präzise Verfahrensdokumentation gefragt ist, stoßen sie oft an ihre Grenzen – denn das nötige Fachwissen müssen Sie in solchen Fällen selbst einbringen.
Da wir bereits über 600 Projekte erfolgreich abgeschlossen und zudem eine ISO–9001-Zertifizierung vorzuweisen haben, können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass Ihre Verfahrensdokumentation auch bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wird – und genau dadurch lassen sich hohe Steuernachteile oder sogar Strafen wirksam vermeiden.
Eine Verfahrensdokumentation ist eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen, in schriftlicher Form dargestellt werden. Das heißt, alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten.
Hier ist eine Übersicht: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung, Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, Rechnungserstellungsprogramme, Zahlungssysteme, Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen, Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen, E-Mail-Programme, Archive, Schnittstellen zwischen den Systemen.
Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, hat dies in der Regel eine negative Bewertung des Gesamtbildes der Prüfung zur Folge. Sollten darüber hinaus noch weitere Schwachstellen in der Buchführung auftreten – was leider häufig der Fall ist – steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass die Betriebsprüfung negativ verläuft. In einem solchen Fall drohen nicht nur hohe Hinzuschätzungen, sondern auch empfindliche Bußgelder, die schnell zu einer finanziellen Belastung führen können.