Der Service für kleine und mittelständische Unternehmen
Verfahrensdokumentation einfach vom Marktführer erstellen lassen.
Mit bis zu 80% Förderung.
Unsere Experten erstellen Ihnen eine rechtssichere Verfahrensdokumentation in wenigen Stunden – damit Sie sicher durch die Betriebsprüfung kommen und hohe Strafen vermeiden.
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- 100 % GoBD-konform
Erfolgsgeschichten aus der Praxis
Was Unternehmer:innen sagen
Giovanni Gabellini
S.I.G.M.A. Technik Service GmbH
„Die Zusammenarbeit mit der Easyway IT GmbH und insbesondere mit Herrn Wolf war durchweg professionell und strukturiert. Komplexe Anforderungen wurden verständlich aufbereitet und praxisnah umgesetzt. Herr Wolf hat uns mit hoher Kompetenz und Verlässlichkeit durch den gesamten Prozess der Verfahrensdokumentation begleitet. Wir fühlten uns jederzeit bestens aufgehoben und können die Easyway IT GmbH uneingeschränkt weiterempfehlen. Giovanni Gabellini, Geschäftsführer Fa. S.I.G.M.A Technik Service GmbH“
Dr. Andreas Mayer
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater
„Die Zusammenarbeit mit der Easyway IT GmbH sowie Herrn Markus Wolf verlief von Beginn an sehr strukturiert und effizient. Der gesamte Ablauf war klar, nachvollziehbar und praxisnah umgesetzt. Positiv hervorzuheben ist die professionelle Aufnahme und Dokumentation der Prozesse, sowie die verlässliche Kommunikation während des gesamten Projekts. Aus Sicht unserer Steuerberaterkanzlei ist Easyway IT GmbH ein vertrauensvoller Ansprechpartner, den wir aufgrund unserer Erfahrungen gerne weiterempfehlen.“
Claudia und Robert Kreuzeder
DATAline GmbH
„Wir können das Team von VerfahrensDoku24 nur bestens empfehlen. Herr Wolf hat uns meisterhaft durch den Prozess geführt: Ab dem ersten Kennenlernen bis zur finalen Erstellung unserer Doku inkl. Antragstellung für den Zuschuss. Wir wurden „abgeholt“ und mit viel Kompetenz, Herz und persönlichem Engagement betreut.“
Wolf König
Jugend Aktiv e.V.
„Als gemeinnütziger Verein waren wir sehr dankbar für die Unterstützung von Verfahrensdoku24 bei der Beschreibung unserer Prozesse im Umgang mit unseren Belegen in der Buchhaltung. Neben harten rechtlichen Vorgaben, denen wir einige unsrer Prozesse anpassen mussten, war es dabei aber auch möglich bewährte, interne Prozesse beizubehalten und so zu beschreiben, dass sie zukünftig auch einer Prüfung standhalten. Dies gibt uns Sicherheit…. Vielen Dank dafür“
Leon Wegener
Ruhrtaler Assistenzdienst
„Eine sehr angenehme und für solch ein komplexes Thema doch sehr unkomplizierte Zusammenarbeit, die uns dabei geholfen hat, intern Prozesse nicht nur ordnungsgemäß zu dokumentieren, sondern teils auch dank der Expertise unseres Beraters Markus Wolf verbessern zu können.“
Eyk Wiegand
Wiegand bft Tankstelle
„Unkompliziert, schnell und freundlich – genau die Zusammenarbeit, die man sich wünscht.“
Die Risiken einer fehlenden Verfahrensdokumentation
Hunderte Betriebsprüfungen scheitern jährlich, weil Unternehmen keine Verfahrensdokumentation erstellen lassen.
Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht. In den ersten Jahren haben Betriebsprüfer:innen oft noch ein Auge zugedrückt. Das ändert sich jetzt. Jedes Jahr werden zahlreiche Buchführungen im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgrund einer fehlenden Verfahrensdokumentation als mangelhaft angesehen.
Mangelhafte Buchführung
Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation wirkt sich immer negativ auf das Gesamtbild der Prüfung aus. Oft wird die Buchführung deswegen als mangelhaft eingestuft.
Hohe Strafgelder
Wenn Ihr Unternehmen durchfällt, kommt es zur Streichung von Steuervorteilen und zu Strafen im sechsstelligen Bereich. Oftmals müssen Sie 10 % Ihres Umsatzes zusätzlich versteuern.
Rückwirkende Prüfungen
Da 3-5 Jahre rückwirkend geprüft wird, reicht es nicht, last minute eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Diese muss JETZT schon existieren.
In 4 Schritten zu Ihrer Verfahrensdokumentation
Lassen Sie jetzt eine rechtssichere & BAFA-geförderte Verfahrensdokumentation mit Prozessoptimierungen erstellen. Klicken Sie auf den Button, um eine Anfrage zu senden und von unserem Expertenteam beraten zu werden:
1. Anfrage senden
Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie für eine kostenlose Erstberatung. Wir klären offene Fragen und besprechen das weitere Vorgehen zur Erstellung der Verfahrensdokumentation. Zudem erfassen wir die wichtigsten Unternehmensdaten für die Angebotserstellung.
2. Individuelles Angebot
Sie erhalten Ihr individuelles Angebot und können, falls gewünscht, einen Termin für die Erstellung der Verfahrensdokumentation und Prozessoptimierung vereinbaren.
3. Persönlicher Termin vor Ort
Gemeinsam analysieren wir Ihre Unternehmens-
prozesse für die Verfahrensdokumentation. Dabei identifizieren wir Optimierungspotenziale und zeigen Ihnen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf.
4. Fertig
Sie erhalten Ihre Verfahrensdokumentation als PDF-Dokument. Optional: Mit einem preiswerten Abo halten wir Ihre Dokumentation auch in den kommenden Jahren aktuell.
Jetzt neu
Sichern Sie sich bis zu
80 % BAFA–Förderung
Ihre Verfahrensdokumentation wird jetzt noch preiswerter. Unsere Beratungsleistung im Rahmen der Verfahrensdokumentation ist förderfähig durch die BAFA. Im Schnitt werden bei über 90 % unserer Kunden die Fördermittel in der voll beantragten Höhe freigegeben. Natürlich kümmern wir uns für Sie um die Antragstellung.
Warum sich die Beratung
beim Experten lohnt
Günstige Softwarelösungen
Kostenlose Softwarelösungen können zwar hilfreich sein, doch sobald eine präzise Verfahrensdokumentation gefragt ist, stoßen sie oft an ihre Grenzen – denn das nötige Fachwissen müssen Sie in solchen Fällen selbst einbringen.
- Die Software prüft nicht die Inhalte der Verfahrensdokumentation
- Selbsterstellte oder durch Software erstellte Dokumentation sind Prüfer:innen oft nicht ausführlich genug
- Ungenaue Beschreibungen von IT-Prozessen, aufgrund von fehlendem Fachwissen
- Nicht förderfähig
- Sehr zeitaufwändig
- Keine Prozessoptimierung
VerfahrensDoku24.de
Da wir bereits über 600 Projekte erfolgreich abgeschlossen und zudem eine ISO–9001-Zertifizierung vorzuweisen haben, können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass Ihre Verfahrensdokumentation auch bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wird – und genau dadurch lassen sich hohe Steuernachteile oder sogar Strafen wirksam vermeiden.
- Erfahrene Expert:innen prüfen Ihre Prozesse auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
- Unsere ausführliche Dokumentation sorgt für einen positiven Eindruck bei dem Prüfenden
- Unsere IT-Expert:innen erstellen detaillierte technische Beschreibungen Ihrer IT-Prozesse
- Bis zu 80 % BAFA-Förderung erhalten
- Enorme Zeitersparnis bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation
- Langfristig hohes Einsparpotenzial aufgrund unserer Prozessberatung
Häufige Fragen
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine Verfahrensdokumentation ist eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen, in schriftlicher Form dargestellt werden. Das heißt, alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Wer benötigt eine Verfahrensdokumentation?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten.
Und warum wird eine Verfahrensdokumentation benötigt?
Welche Systeme und Bereiche müssen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden?
Hier ist eine Übersicht: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung, Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, Rechnungserstellungsprogramme, Zahlungssysteme, Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen, Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen, E-Mail-Programme, Archive, Schnittstellen zwischen den Systemen.
Was sind die Konsequenzen bei einer fehlenden Verfahrensdokumentation?
Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, hat dies in der Regel eine negative Bewertung des Gesamtbildes der Prüfung zur Folge. Sollten darüber hinaus noch weitere Schwachstellen in der Buchführung auftreten – was leider häufig der Fall ist – steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass die Betriebsprüfung negativ verläuft. In einem solchen Fall drohen nicht nur hohe Hinzuschätzungen, sondern auch empfindliche Bußgelder, die schnell zu einer finanziellen Belastung führen können.