Beratungssituation mit Kunde

Der Service für kleine und mittelständische Unternehmen

Verfahrens­dokumentation einfach vom Marktführer erstellen lassen.
Mit bis zu 80% Förderung.

Unsere Experten erstellen Ihnen eine rechtssichere Verfahrensdokumentation in wenigen Stunden – damit Sie sicher durch die Betriebsprüfung kommen und hohe Strafen vermeiden.

5 Sterne auf Google ISO Zertifiziert GoBD konform Bafa autorisiertes beratungunternehmen

Die Risiken einer fehlenden Verfahrensdokumentation

Hunderte Betriebsprüfungen scheitern jährlich, weil Unternehmen keine Verfahrensdokumentation erstellen lassen.

Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht. In den ersten Jahren haben Betriebsprüfer:innen oft noch ein Auge zugedrückt. Das ändert sich jetzt. Jedes Jahr werden zahlreiche Buchführungen im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgrund einer fehlenden Verfahrensdokumentation als mangelhaft angesehen.

Mangelhafte Buchführung

Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation wirkt sich immer negativ auf das Gesamtbild der Prüfung aus. Oft wird die Buchführung deswegen als mangelhaft eingestuft.

Hohe Strafgelder

Wenn Ihr Unternehmen durchfällt, kommt es zur Streichung von Steuervorteilen und zu Strafen im sechsstelligen Bereich. Oftmals müssen Sie 10 % Ihres Umsatzes zusätzlich versteuern.

Rückwirkende Prüfungen

Da 3-5 Jahre rückwirkend geprüft wird, reicht es nicht, last minute eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Diese muss JETZT schon existieren.

Beratung mit Kunde

In 4 Schritten zu Ihrer Verfahrens­dokumentation

Lassen Sie jetzt eine rechtssichere & BAFA-geförderte Verfahrensdokumentation mit Prozessoptimierungen erstellen. Klicken Sie auf den Button, um eine Anfrage zu senden und von unserem Expertenteam beraten zu werden:

1. Anfrage senden

Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie für eine kostenlose Erstberatung. Wir klären offene Fragen und besprechen das weitere Vorgehen. Zudem erfassen wir die wichtigsten Unternehmensdaten für die Angebotserstellung.

2. Individuelles Angebot

Sie erhalten Ihr individuelles Angebot und können, falls gewünscht, einen Termin für die Erstellung und Prozessoptimierung vereinbaren.

3. Persönlicher Termin vor Ort

Gemeinsam analysieren wir Ihre Unternehmens-
prozesse für die Verfahrensdokumentation. Dabei identifizieren wir Optimierungspotenziale und zeigen Ihnen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf.

4. Fertig

Sie erhalten Ihre Verfahrensdokumentation als PDF-Dokument. Optional: Mit einem preiswerten Abo halten wir Ihre Dokumentation auch in den kommenden Jahren aktuell.

Jetzt neu

Sichern Sie sich bis zu
80 % BAFA–Förderung

Ihre Verfahrensdokumentation wird jetzt noch preiswerter. Unsere Beratungsleistung im Rahmen der Verfahrensdokumentation ist förderfähig durch die BAFA. Im Schnitt werden bei über 90 % unserer Kunden die Fördermittel in der voll beantragten Höhe freigegeben. Natürlich kümmern wir uns für Sie um die Antragstellung.

Mann freut sich ueber die Ersparnis durch die BAFA

Warum sich die Beratung
beim Experten lohnt

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Günstige Softwarelösungen

Kostenlose Softwarelösungen können zwar hilfreich sein, doch sobald eine präzise Verfahrensdokumentation gefragt ist, stoßen sie oft an ihre Grenzen – denn das nötige Fachwissen müssen Sie in solchen Fällen selbst einbringen.

VerfahrensDoku24.de

Da wir bereits über 600 Projekte erfolgreich abgeschlossen und zudem eine ISO–9001-Zertifizierung vorzuweisen haben, können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass Ihre Verfahrensdokumentation auch bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wird – und genau dadurch lassen sich hohe Steuernachteile oder sogar Strafen wirksam vermeiden.

Häufige Fragen

Eine Verfahrensdokumentation ist eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen, in schriftlicher Form dargestellt werden. Das heißt, alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.

Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten.

Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
 
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
 
1. Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen
2. Führung elektronischer Bücher und
3. Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.
 
Die GoBD fordert zwei zentrale Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
 
Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage, sich innerhalb einer adäquaten Zeit einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.

Hier ist eine Übersicht: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung, Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, Rechnungserstellungsprogramme, Zahlungssysteme, Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen, Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen, E-Mail-Programme, Archive, Schnittstellen zwischen den Systemen.

Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, hat dies in der Regel eine negative Bewertung des Gesamtbildes der Prüfung zur Folge. Sollten darüber hinaus noch weitere Schwachstellen in der Buchführung auftreten – was leider häufig der Fall ist – steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass die Betriebsprüfung negativ verläuft. In einem solchen Fall drohen nicht nur hohe Hinzuschätzungen, sondern auch empfindliche Bußgelder, die schnell zu einer finanziellen Belastung führen können.

Bild von Geschaeftsfuehrerin Sophie Benz

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