Sicher durch die Betriebsprüfung
mit einer individuell erstellten Verfahrensdokumentation
Verfahrensdokumentation - Unterstützung bei der Erstellung
Fragen zur Verfahrensdokumentation? Rufen Sie uns an: 07181 /4 92 19 61
Profitieren Sie von unserem Service.
Wir bieten Ihnen:
- umfangreiche Beratung
- Sicherheit bei der Betriebsprüfung
- Aufzeigen von Potentialen
- fachkundige Unterstützung bei der Erstellung
- Prozessoptimierungsberatung
- Keine Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen für diesen Bereich
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
in schriftlicher Form dargestellt werden.
Noch nicht sicher, ob Ihr Unternehmen eine Verfahrensdokumentation benötigt?
Wer benötigt eine Verfahrensdokumentation?
Und warum wird eine Verfahrensdokumentation benötigt?
Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
- Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen,
- Führung elektronischer Bücher und
- Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.
Die GoBD fordert zwei zentralen Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
Welche Systeme und Bereiche müssen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden?
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Zeiterfassung
- Kassensysteme
- Warenwirtschaftssysteme/Rechnungserstellungsprogramme
- ERP-Systeme
- Zahlungssysteme
- Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen
- Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen
- E-Mail-Programme
- Archive
- Schnittstellen zwischen den Systemen
Konsequenzen, bei fehlender Verfahrensdokumentation?
Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, führt das zu einer negativen Bewertung des Gesamtbilds der Prüfung.
Wenn noch weitere Schwachstellen in der Buchführung hinzukommen, wird diese eher verworfen, als wenn eine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden konnte.
Hinzuschätzungen sind ohne eine Verfahrensdokumentation wahrscheinlicher.