Sicher durch die Betriebs­prüfung

mit einer individuell erstellten Verfahrens­dokumentation.

Verfahrensdokumentation - Klarheit für Ihren Erfolg

Eine klare und lückenlose Verfahrensdokumentation ist nicht nur für interne Abläufe unerlässlich, sondern auch im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen, etwa bei Betriebsprüfungen. Wir erstellen für Sie rechtssichere Verfahrensdokumentationen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Ihnen bei Audits und Prüfungen Sicherheit geben. 

Unsere Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit, unser Fachwissen und unsere praxisnahen Lösungen, die sich in der täglichen Arbeit bewähren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir nachhaltige Verbesserungen, die nicht nur kurzfristige Erfolge bringen, sondern langfristig zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens beitragen. 

Lassen Sie uns Ihre Prozesse optimieren – für mehr Effizienz und Transparenz. 

 

 

 

Fragen zur Verfahrensdokumentation? Rufen Sie uns an: +49 7181 /4 92 19 61

Profitieren Sie von unserem Service.

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation erfordert Fachkenntnis und Erfahrung.

Wir bieten Ihnen:

Cartoon-Grafik, welche eine Verfahrensdokumentation in der Hand hält

Was ist eine Verfahrens­dokumentation?

Eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen,
in schriftlicher Form dargestellt werden.
Alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.

Noch nicht sicher, ob Ihr Unternehmen eine Verfahrens­dokumentation benötigt?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Wer benötigt eine Verfahrens­dokumentation?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten

Und warum wird eine Verfahrensdokumentation benötigt?

Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.

Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:

  • Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen,
  • Führung elektronischer Bücher und
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.

Die GoBD fordert zwei zentralen Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.

Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage sich, innerhalb einer adäquaten Zeit, einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.

Welche Systeme und Bereiche müssen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden?

Konsequenzen, bei fehlender Verfahrensdokumentation?

Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, führt das zu einer negativen Bewertung des Gesamtbilds der Prüfung.

Wenn noch weitere Schwachstellen in der Buchführung hinzukommen, wird diese eher verworfen, als wenn eine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden konnte.

Hinzuschätzungen sind ohne eine Verfahrensdokumentation wahrscheinlicher.

Wir beraten Sie gerne telefonisch und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot