Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 29. April 2021, Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F) ist diese Frage mit einem nein zu beantworten. Allerdings muss eine bestimmte Bedingung erfüllt sein. Die Belege müssen dafür in geordneter Form vorliegen.
Der Fall: Die Inhaberin eines Irish Pubs ermittelt ihren Gewinn durch Bilanzierung. Sie verwendet für die Erfassung ihrer Bareinnahmen eine elektronische Registrierkasse. Die ausgewiesenen Einnahmen ihres Z-Bons übertrug sie in eine Excel-Tabelle, um den täglichen Soll- und Ist-Bestand der Kasse abzugleichen. In dieser Tabelle wurden auch Einnahmen von Sonderveranstaltungen im Außenbereich erfasst, bei denen teilweise auf eine offene Ladenkasse zurückgegriffen wurde. Kassenberichte wurden darüber hinaus nicht erstellt.
Reaktion bei der Betriebsprüfung: die Verwendung der Excel-Tabelle wurde beanstandet, was zur Schätzung der Einnahmen führte (der Betrag: > 15.000 EUR). Grund: die Tabelle sei jederzeit änderbar und erfüllt somit nicht die Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Das Urteil: Nachdem die Pubbesitzerin Klage einreichte, gab das Finanzgericht Münster ihrer Klage überwiegend statt. Es wurde entschieden, dass die Buchführung und die Aufzeichnungen für die offene Ladenkasse ordnungswidrig sind und zur Schätzung berechtigen, was aber nicht automatisch auch für das elektronische Kassensystem gilt.
Die Buchführung und die Aufzeichnungen der elektronischen Kassen seien nicht zu beanstanden, da durch die geordnete Ablage unveränderlicher Belege die Einnahmen und Ausgaben festgehalten werden können. Dass also für den täglichen Kassensturz eine Excel-Tabelle als Hilfsmittel hinzugezogen wird, widerspricht nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Gesetzliche Grundlage für Aufbewahrungsfristen
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden zum einen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und zum anderen steuerrechtlich in der Abgabeordnung (AO). Wie lange Dokumente aufbewahrt werden müssen, ist im HGB geregelt. Beispielsweise wird darin zwischen sechs und zehn Jahren entschieden. Für welche Art von Dokument welche Frist gilt, wird in der AO geregelt, falls das HGB darüber noch keine vollständige Aussage getroffen hat. In welcher Form bestimmte Dokumente aufbewahrt werden müssen, also ob im Original, digital oder als Kopie, ist ebenfalls in der AO festgehalten.
Aufbewahrungsfristen einhalten
Wichtig ist, dass diese Aufbewahrungsfristen eingehalten werden, denn wenn das Finanzamt die Vorlage eines entsprechenden Papiers oder Daten fordern sollte, die nicht vorgelegt werden können, kann das Finanzamt die Steuern schätzen. Das kann zu einem erheblich höheren Steueraufkommen führen, als es eigentlich angefallen wäre. Zusätzlich sind Bußgelder, aufgrund der Pflichtverletzung der Aufbewahrung der Dokumente, keine Seltenheit. Es kann Sie sogar noch härter treffen. Wenn Ihnen zur Last gelegt wird, dass Sie bestimmte Unterlagen vorsätzlich vernichtet haben und diese in Zusammenhang mit einer Insolvenzstraftat gestellt wird, ist die Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Straftatbestand.
Sie wollen mehr über die Aufbewahrung von Belegen und mögliche Ausgestaltung Ihrer Prozesse wissen? Kommen Sie auf uns zu - wir beraten Sie gerne.
Dokumente mit einer Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren:
Dokumente mit einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren:
Wann beginnt und wann endet die Aufbewahrungsfrist?
Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit dem Ende eines Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in die Unterlage erfolgt ist bzw. die Bilanz oder der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Bei Geschäfts- oder Handelsbriefen zählt das Jahr des Zu- bzw. Abgangs und bei Verträgen das Jahr des Vertragsendes.
Beispiel: Der Jahresabschluss des Jahres 2019 wurde erst im Juni 2020 erstellt und beim Finanzamt eingereicht. Die Aufbewahrungsfrist beginnt somit erst am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2030. Die Unterlagen dürfen dadurch folglich erst ab dem 1. Januar 2021 vernichtet werden.
Was muss bei der Aufbewahrung von Dokumenten beachtet werden?
Wie sieht die Aufbewahrung von digitalen Dokumenten konkret aus? Wie kann das Ersetzende Scannen umgesetzt werden? Nähere Informationen dazu, finden Sie hier.