Sie müssen eine Verfahrensdokumentation erstellen, wenn Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist, Sie Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Sie Ihre Prozesse EDV-gestützt abbilden. Kurz gesagt, sobald Sie auch verpflichtet sind sich an die GoBD zu halten.
Wir unterstützten Sie bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen. Gemeinsam werden wir die Prozesse in Ihrem Unternehmen betrachten und analysieren, woraufhin wir die Verfahrensdokumentation erstellen. Mit unserer Hilfe erhalten Sie schnell, sicher und professionell Ihre Verfahrensdokumentation.
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation erfordert Fachkenntnis und Erfahrung.
umfangreiche Beratung
Sicherheit bei der Betriebsprüfung
Aufzeigen von Potentialen
fachkundige Unterstützung bei der Erstellung
Prozessoptimierungsberatung
Keine Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen für diesen Bereich
Eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen,
in schriftlicher Form dargestellt werden.
Alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
07181 / 4 92 19 61
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten
Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die GoBD fordert zwei zentralen Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage sich, innerhalb einer adäquaten Zeit, einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.
· Finanzbuchhaltung
· Lohnbuchhaltung
· Zeiterfassung
· Kassensysteme
· Warenwirtschaftssysteme/Rechnungserstellungsprogramme
· ERP-Systeme
· Zahlungssysteme
· Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen
· Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen
· E-Mail-Programme
· Archive
· Schnittstellen zwischen den Systemen
Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, führt das zu einer negativen Bewertung des Gesamtbilds der Prüfung.
Wenn noch weitere Schwachstellen in der Buchführung hinzukommen, wird diese eher verworfen, als wenn eine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden konnte.
Hinzuschätzungen sind ohne eine Verfahrensdokumentation wahrscheinlicher.