Mit der BAFA Förderung die eigenen Prozessabläufe optimieren bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation.
In der heutigen Zeit gewinnt die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der Pandemie wird dies noch viel offensichtlicher. Der Bund unterstützt seit längerem Unternehmen bei der Optimierung ihrer Prozesse mit einer Beratungsförderung.
Dabei steht nicht selten die Digitalisierung und Vereinfachung bestehender Prozesse im Vordergrund. Im Rahmen dieser Beratungsleistung zur Prozessoptimierung können, im Zusammenhang mit der Erstellung einer Verfahrensdokumentation, bis zu 80 % der Beratungskosten gesenkt werden.
Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden oder über eine Neugründung nachdenken, können das Förderprogramm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nutzen. Ferner besteht die Möglichkeit nach der Neugründung (von bis zu zwei Jahren) sowie für Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr) die finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen.
Doch wie setzen sich die förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) zusammen? Ausschlaggebend sind Standort, Größe und Alter des jeweiligen Unternehmens. Die mögliche Höhe der BAFA-Förderung (Tabelle) finden Sie hier.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie eine staatliche Förderung für Ihr Unternehmen konkret aussehen kann, können Sie vorab eine kostenlose Förderpotentialeinschätzung durch uns durchführen lassen. Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen.
Warum muss ich als Unternehmen eine Verfahrensdokumentation erstellen?
Das Bundesfinanzministerium schreibt seit 2014 vor, dass Unternehmen verpflichtet sind, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, wenn folgende Punkte zutreffend sind:
• Sie steuerpflichtig sind und
• Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und
• Ihre buchhalterischen Prozesse EDV-gestützt abbilden.
Die Unterteilung sieht folgendermaßen aus. Die Dokumentation teilt sich in eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation auf. In dieser Struktur muss unter anderem jedes Datenverarbeitungssystem übersichtlich dargestellt und gegliedert werden. Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnis eines jeden Datenverarbeitungsverfahrens müssen dokumentiert werden.
Die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit müssen demnach gewährleistet sein, sodass der/die zuständige Betriebsprüfer/in in angemessener Zeit die Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens prüfen und verstehen kann. Sollte ein Unternehmen keine Verfahrensdokumentation vorweisen können, ist die Buchführung formell gesehen mangelhaft und es kann zur Schätzungsbefugnis und Verwerfung der Buchführung, hinsichtlich der Finanzbehörde kommen
Fazit
Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine vollständige und aussagekräftige System- und Verfahrensdokumentation für nahezu jedes Unternehmen relevant und unerlässlich ist. Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist komplex und benötigt neben einem fachlichen Know-How Erfahrung und vor allem auch Zeit.
Das können Sie von uns erwarten
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen und helfen Ihnen bei Ihrer innerbetrieblichen Prozessgestaltung bzw. der Optimierung Ihrer Strukturen und erstellen eine Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen sodass Sie schnell, sicher und professionell durch Ihre Betriebsprüfung gelangen.
Sie wollen mehr über die Fördermöglichkeiten und der Erstellung einer Verfahrensdokumentation erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter.