Bis zu 80 % staatliche Förderung sichern

BAFA-Förderung für Ihre Verfahrensdokumentation

Als BAFA-autorisiertes Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie dabei, bis zu 80 % Förderung für die Prozessoptimierung zu sichern, die im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation anfällt.

Ihre Vorteile

Beraterin am Schreibtisch

Wer kann gefördert werden?

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung, können im Rahmen dieses Projekts nicht bezuschusst werden.

Fördersätze

Höhe der möglichen BAFA-Förderung

Die Höhe der möglichen Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. 

Karte der neuen Bundeslaender

Neue Bundesländer

Mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig.

Fördersatz 80%
max. 2.800 € Förderung 
(Bemessungsgrundlage 3.500 €)
Karte der alten Bundeslaender

Alte Bundesländer

Mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier.

Fördersatz 50%
max. 1.750 € Förderung 
(Bemessungsgrundlage 3.500 €)

Förderpotentialeinschätzung

Wir prüfen zunächst, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig ist. Wenn Sie bereits ein unverbindliches Angebot für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation bei uns angefordert haben, schätzen wir darüber hinaus ein, in welcher Höhe Sie voraussichtlich einen Zuschuss erhalten können.

¹ Bei mehreren Betriebsstätten, bitte zusätzlich die Adresse der Betriebsstätte angeben, in der nachher die Beratung stattfindet bzw. für die die Verfahrensdokumentation erstellt werden soll.

² Bei gewerblichen Tätigkeiten – Tag der Gewerbeanmeldung bzw. der Eintragung ins Handelsregister. Bei Freiberuflern – Anmeldung beim Finanzamt.

³ Zusammen mit Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen.

Mehr über De-minimis-Beihilfen

Um eine Einschätzung durchführen zu können, wie viel Fördermittel Sie voraussichtlich über die BAFA-Förderung erhalten werden, benötigen wir einige Angaben von Ihnen, über Ihr Unternehmen.

Auf Basis dieser Informationen, haben wir die Möglichkeit einzuschätzen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommt. Die Höhe der Förderung ist dann vom jeweiligen Fördersatz des Bundeslandes, der Bemessungsgrundlage und dem Rechnungsbetrag über unsere Beratungsleistung bzw. die Erstellung der Verfahrensdokumentation abhängig.

Da nicht jedes Unternehmen für eine staatliche Förderung in dieser Form geeignet ist, ist eine Einschätzung durch uns vorab sehr sinnvoll.