Die Verfahrensdokumentation für Friseure

Gerade in der Friseurbranche werden die Verordnungen zur ordnungsgemäßen Buchführung immer wieder ausgebaut und verschärft, sodass die Sachbearbeitung auch für die Buchhaltung immer aufwändiger und komplexer wird. Wegen des bargeldintensiven Geschäfts und der Möglichkeit Umsätze an der Kasse vorbei zu generieren, stehen Friseurgeschäfte immer wieder im Fadenkreuz der Finanzverwaltung.

Wie kann beim Friseur im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft werden?

Regal mit Haarpflegeprodukten - Verfahrensdokumentation für Friseure

Bei einer Prüfung kann anhand der eingekauften Mengen z.B. von Halskrausen oder Shampoo, der zu erwartende Umsatz bzw. die ungefähre Anzahl der Behandlungstermine ermittelt werden. Daten wie z.B. Wasser- und Energieverbrauch fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Sicherlich kann es zu Differenzen kommen, die auch glaubhaft argumentiert werden können, sollten Abweichungen jedoch dauerhaft zu groß sein, kommen Sie schnell in eine prekäre Situation bei einer Betriebsprüfung.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Unternehmer eine Mitwirkungspflicht hat. Das bedeutet, dass der Beschuldigte eventuelle Unstimmigkeiten glaubhaft erklären und dafür entsprechende Beweise vorlegen muss. Nicht umgekehrt!

Was passiert bei Unstimmigkeiten in der Betriebsprüfung bei einem Friseur?

Zu Nachzahlungen an das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung kommt es schnell, wenn der Prüfer mehrere Ungereimtheiten feststellt. Durchschnittlich werden 2% bis 10% des Jahresumsatzes nachträglich erhoben. Wenn größere Mängel bei einer Betriebsprüfung gefunden werden, kann der Prüfungszeitraum schnell von 5 Jahren auf 10 Jahre erweitert werden.

Aus welchen Gründen kann es zur Verwerfung der Buchführung kommen?

Wie schützt Sie eine Verfahrensdokumentation?

Mit einer ausführlichen Verfahrensdokumentation, die alle Ihre Prozesse in Ihrem Friseur-Salon rund um Ihre Kasse, Belegablage und Lagerbuchungen beschreibt, sind Sie für eine Betriebsprüfung gut aufgestellt. Diese Verfahrensdokumentation muss natürlich immer aktuell gehalten und gelebt werden. Denn eine Verfahrensdokumentation ist nur dann glaubhaft und hält der Betriebsprüfung stand, wenn diese auch genauso gelebt wird. So sind Friseure auf der sicheren Seite.

Fragen zur Verfahrensdokumentation? Rufen Sie uns an: 07181 /4 92 19 61