Die Verfahrensdokumentation für Nagelstudios
Wie kann bei Kosmetik- oder Nagelstudios im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft werden?
Ein besonderes Augenmerk bei einer Betriebsprüfung wird immer wieder auf die eingekauften Waren und den Verbrauch gelegt. Dabei sollte ein Gleichgewicht zwischen Einkauf, Verbrauch und Umsatz vorhanden sein. Sollte es z.B. beim Einkauf von Nagellack zu einer größeren Diskrepanz z.B. im Vergleich zu den entsprechenden Behandlungen kommen, dann haben Sie im Rahmen der Betriebsprüfung die Verpflichtung, glaubhaft darzustellen warum es zu dieser Differenz gekommen ist. Dabei ist die Verfahrensdokumentation mit den entsprechenden Prozessbeschreibungen sehr sinnvoll, um transparent darzustellen, wann Ware vernichtet wird oder für Testzwecke eingesetzt wurde.
Hier gilt ganz klar das Prinzip der Mitwirkungspflicht: Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, nicht umgekehrt!
Was passiert bei Unstimmigkeiten in der Betriebsprüfung bei einem Kosmetik- oder Nagelstudio?
Aus welchen Gründen kann es zur Verwerfung der Buchführung kommen?
- Fehlende Kassenbons, Stornobelege, Tagesabschlüsse
- Unvollständige Inventur bzw. falsche Lagerwerte bei Prüfung
- Fehlende Nachweise über Warenverbrauch, wenn z.B. Ware vernichtet wird (Verfallsdatum erreicht)
- Ungereimtheiten in der Kassenabrechnung
Wie schützt Sie eine Verfahrensdokumentation?
Alle Geschäftsprozesse, wie z.B. Bargeldgeschäft, der Zahlungsfluss, die Terminvereinbarungen und das Thema Kasse im Allgemeinen sollten in einer Verfahrensdokumentation thematisiert und genau beschrieben werden. Dabei ist es wichtig, die Prozesse auch genauso GoBD-konform zu leben, wie diese in der Verfahrensdokumentation beschrieben wurden.
Mit einer ausführlichen Verfahrensdokumentation, die alle Prozesse die in einem Kosmetik- oder Nagelstudio vorkommen, genau beschreibt, sind Sie für Ihre nächste Betriebsprüfung sehr gut vorbereitet.
Fragen zur Verfahrensdokumentation? Rufen Sie uns an: 07181 /4 92 19 61