Immer wieder kommt es vor, dass eine Technische Sicherheitseinrichtung in einem Kassensystem ausfällt. Doch was ist bei solch einem Ausfall der TSE zu tun?
Diese Ausfallursache muss unverzüglich behoben werden und Maßnahmen zur Beseitigung getroffen werden, sodass die steuerlichen Anforderungen schnellstmöglich wieder eingehalten werden können.
- Diese Ausfallursache muss unverzüglich behoben werden und Maßnahmen zur Beseitigung getroffen werden, sodass die steuerlichen Anforderungen schnellstmöglich wieder eingehalten werden können.
Hinweis: Die Belegausgabepflicht besteht weiter, solange es nicht zu einem vollständigen Ausfall des Kassensystems kommt oder zum Ausfall von Druck- oder Übertragungseinheiten. Würde nur die Druck- oder Übertragungseinheit ausfallen, müsste das Kassensystem trotzdem weiterhin genutzt werden. - Die Ausfallzeiten und der Ausfallgrund müssen dokumentiert werden.
a. Ggf. werden diese Ausfallzeiten vom elektronischen Aufzeichnungssystem der Kasse selbst automatisch dokumentiert (kann beim Hersteller oder Händler angefragt werden).
b. Wird das elektronische Aufzeichnungssystem ohne funktionsfähige TSE weiter betrieben, muss dies auf dem Beleg ersichtlich sein. Es muss sichergestellt sein, dass gewährleistet ist, dass der Beleg bspw. ohne Transaktionsnummer oder durch sonstige eindeutige Kennung ausgegeben wird.
c. Es muss in der Verfahrensdokumentation festgehalten sein, wie in solch einem Falle gehandelt wird.
Die Schritte dienen dazu, um einen manipulationsfreien Übergangszeitraum zu schaffen, bis das Kassensystem inklusive der TSE wieder einwandfrei funktioniert.
Sie haben Fragen hierzu oder möchten diesen Themenbereich in Ihre Verfahrensdokumentation integrieren?
Rufen Sie uns gerne unter 07181 4921961 an.