Preis der Verfahrensdokumentation
Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Prozesse im Rahmen Ihrer Verfahrensdokumentation.
Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation durchschnittlich im Rahmen zwischen 2.000 EUR und 6.000 EUR. Die Kosten sind hierbei abhängig vom Aufwand, der benötigt wird, um die Verfahrensdokumentation zu erstellen. Zusätzlich können Sie in Verbindung mit der Prozessoptimierung bis zu 80% BAFA-Förderung erhalten. Im Folgejahr können wir Ihre Verfahrensdokumentation mit geringem Kostenaufwand nach Bedarf aktualisieren. So sind Sie auf der sicheren Seite bei der Erstellung Ihrer individuellen Verfahrensdokumentation.
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Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Vor Ort
empfohlen für komplexere Strukturen & Prozesse
ab 1600*
-
Beratungsgespräch
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Prozessanalyse detailliert vor Ort
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Prozessoptimierung sehr ausführlich
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Zugang zur Kommunikationsplattform
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Erstellung Verfahrensdokumentation
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Pflegevertrag optional
Hier klicken
* Der Preis richtet sich lediglich nach dem Aufwand der Erstellung, nicht nach Jahresumsatz oder Mitarbeiteranzahl Ihrer Verwaltung.
meist gebucht
Per Telefon
empfohlen für sehr einfache Strukturen & Prozesse
ab 900*
-
Beratungsgespräch
-
Prozessanalyse telefonisch
-
Prozessoptimierung eingeschränkt möglich
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Zugang zur Kommunikationsplattform
-
Erstellung Verfahrensdokumentation
-
Pflegevertrag optional
Hier klicken
* Der Preis richtet sich lediglich nach dem Aufwand der Erstellung, nicht nach Jahresumsatz oder Mitarbeiteranzahl Ihrer Verwaltung.
Optionaler Pflegevertrag
empfohlen für weitere Verfahrensdokumentationen ab 99 €*/Jahr
Im Folgejahr können wir Ihre Verfahrensdokumentation mit geringem Zeitaufwand nach Bedarf aktualisieren. Dies ist nötig, wenn seit der letzten Verfahrensdokumentation Prozesse angepasst wurden, neue Prozesse integriert wurden oder seitdem neue Mitarbeiter beschäftigt werden.
- Speicherung Ihrer der Daten zur weiteren Pflege
- Dauerhafter Zugang zur Kommunikationsplattform
- Überwachung und nötige Aktualisierungen
- *Grundebetrag - nötige Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
- Informationsservice bei gesetzlichen Änderungen zur Verfahrensdokumentation
- Dauerhafter Zugang zur Kommunikationsplattform
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Jahresende
Warum die Pflege der Verfahrensdokumentation so wichtig ist
Für den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist muss gewährleistet und nachgewiesen sein, dass das in der Verfahrensdokumentation beschriebene Verfahren dem in der Praxis eingesetztem Verfahren voll entspricht. Das gilt vor allem auch für die eingesetzten Versionen der Programme. Bei Änderungen ist die Verfahrensdokumentation zu versionieren und eine nachvollziehbare Änderungshistorie ist vorzuhalten.
Da es so genaue Vorgaben gibt wie die Pflege der Verfahrensdokumentation auszusehen hat und wie diese umzusetzen ist, ist es hilfreich auch hierfür unsere Unterstützung anzunehmen.
Wir pflegen Ihre Verfahrensdokumentation und stellen Ihnen diese mit Versionierung und Änderungshistorie immer wieder neu zur Verfügung. So sind sie dauerhaft auf der sicheren Seite was die formelle Richtigkeit Ihrer Buchführung angeht.
Da es so genaue Vorgaben gibt wie die Pflege der Verfahrensdokumentation auszusehen hat und wie diese umzusetzen ist, ist es hilfreich auch hierfür unsere Unterstützung anzunehmen.
Wir pflegen Ihre Verfahrensdokumentation und stellen Ihnen diese mit Versionierung und Änderungshistorie immer wieder neu zur Verfügung. So sind sie dauerhaft auf der sicheren Seite was die formelle Richtigkeit Ihrer Buchführung angeht.
Je mehr Prozesse Sie im Unternehmen haben, die analysiert und dokumentiert werden müssen, desto zeitintensiver ist die Erstellung der Verfahrensdokumentation. Gerne lassen wir Ihnen, nach Erhalt von näheren Informationen zu Ihrem Unternehmen und Ihren Prozessen, ein individuelles Angebot zukommen.